Häufige Fragen

1. Wie kann ich mich anmelden?

Du kannst Dich hier Online anmelden. Klicke auf „Mitmachen“ und benutze das Formular.

2. Bekomme ich eine Teilnahmebestätigung?

Ja, Du erhältst eine schriftliche Bestätigung per E-Mail, mit welcher Deine Anmeldung verbindlich wird.

3. Wann muss ich die Standgebühr bezahlen?

Die Standgebühr wird direkt vor Ort in Bar kassiert.

4. Wann beginnt der Aufbau?

Der Aufbau erfolgt am Veranstaltungstag von 08.00 bis 10.30 Uhr. Hier wirst Du vom Männerding-Team erwartet und an Deinen Standplatz begleitet.

5. Ab wann kann ich abbauen?

Ein Abbauen Deinen Standes vor Veranstaltungsende ist nicht möglich. Es gibt Besucher, die spät kommen und Eintritt bezahlen. Auch jene Besucher möchten nicht vor leeren Verkaufsständen stehen. Wer früher abbaut wird von künftigen Veranstaltungen ausgeschlossen und mit der sofortigen Zahlung einer 100,- Euro Strafe belastet.

6. Kann ich mir den Stand mit einer weiteren Person teilen?

Ja, pro Stand sind 2 Verkäufer zugelassen. Zusätzliche Personen am Stand zahlen eine reguläre Eintrittskarte. Wir schreiben pro Standplatz nur eine Quittung – Vertragspartner ist derjenige der sich anmeldet und unterschrieben hat.

7. Ist bei dem Standplatz ein Tisch oder eine Marktbude dabei?

Nein. Wir vermieten reine Standflächen. Tische oder Sitzgelegenheiten musst du dir in jedem Fall selbst mitbringen.

8. Kann ich Flyer bekommen, um den „Männerding-Flohmarkt“ zu bewerben?

Ja gern, wer Werbematerial haben möchte sendet einfach eine Mail über unser Kontaktformular. Wir schicken dann die gewünschten Flyer per Post zu.

9. Kann ich meine Teilnahme wieder absagen?

Ja, eine Absage ist jederzeit möglich. Um den Standplatz ggf. neu vergeben zu können bitten wir darum, dies bis spätestens 24 Stunden vor der Veranstaltung zu tun. Wer trotz Anmeldung unentschuldigt am Markttag fehlt, erhält die entgangene Standgebühr nachberechnet. Wir bitten um Verständnis.

10. Fremdwerbung?

Jegliche Fremdwerbung für andere Flohmärkte ist auf unseren Märkten strikt verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Marktverbot geahndet.